Länger Außengastronomie am Brüsseler Platz in Köln
Veröffentlicht: Mittwoch, 22.07.2026 10:44
Eine Außengastronomie am Brüsseler Platz in Köln darf vorerst bis 24 Uhr offen bleiben. Das Verwaltungsgericht Köln hat die Sperrzeit von 22 Uhr gestoppt.
Gericht sieht Mängel bei den Lärmgutachten
Einer der Außengastronomie-Betriebe am Brüsseler Platz in Köln darf vorerst weiter bis 24 Uhr geöffnet bleiben. Das Verwaltungsgericht Köln gab jetzt dem Eilantrag eines Gastwirtes gegen die von der Stadt angeordnete Sperrzeit von 22 Uhr statt. Die Stadt hatte die Öffnungszeit nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW aus dem Jahr 2023 verkürzt, um die Nachtruhe besser zu schützen. Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts ist diese Regelung jedoch nicht ausreichend belegt. Die von der Stadt vorgelegten Lärmgutachten seien fehlerhaft und zeigten nicht eindeutig, dass die Grenzwertüberschreitungen der Außengastronomie zuzurechnen sind. Gegen den jetzt ergangenen Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht NRW in Münster eingelegt werden.